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Die Bestattungskultur ist in stetem Wandel – was das für unsere Region, für die „Pietät“ Marktredwitz und auch ganz konkret für Sie bedeutet, darüber informieren wir Sie hier in regelmäßigen Abständen!

 

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Immer mehr Menschen sorgen für den eigenen Abschied vor. Doch was gilt es zu beachten, wenn ich meine eigene Bestattung plane? Welche Fragen sollte ich mir stellen? Und wie kann ich meine eigenen Wünsche eigentlich finanziell absichern? Ein Ratgeber.

Sicherheit ist eines der wichtigsten Grundbedürfnisse, auf dem eine Vielzahl unserer Entscheidungen beruht. Ob mit privater Altersvorsorge oder einem bunten Strauß an Versicherungen – wir sind für jeden Fall der Fälle im Leben abgesichert. Bis 2004 waren wir das mit dem Sterbegeld der Krankenkassen auch noch im Tod. Doch der Rotstift wurde angesetzt und das Sterbegeld gestrichen. Seitdem gewinnt das Thema Bestattungsvorsorge immer mehr an Bedeutung. Nicht nur aus finanzieller Sicht.

Was ist eigentlich eine Bestattungsvorsorge?

Im Grunde ist eine Bestattungsvorsorge so etwas wie ein sorgfältig gepackter Koffer für die letzte Reise. Er steht sofort bereit, wenn Sie ihn brauchen und enthält alles, was Ihnen wichtig ist. Dieser Koffer wird in Form eines Vorsorgevertrages bei Ihrem Bestatter abgeschlossen. Bei einem ausführlichen, unverbindlichen Beratungsgespräch hält der Bestatter all Ihre Vorstellungen rund um den Abschied in Ihrem Vorsorgevertrag für Sie fest. Das kann weit über die Festlegung einer Erd- oder Feuerbestattung hinausgehen. Jedes kleine Detail, das Sie sich für Ihre letzte Reise wünschen, kann im Vorfeld bestimmt werden.

Die eigene Bestattung planen?

Für jemanden, der keine unheilbare Krankheit hat, sondern mitten im Leben steht, kann es zunächst ein bisschen merkwürdig sein, die eigene Bestattung zu planen. Tatsächlich haben die meisten Menschen aber bereits ziemlich konkrete Vorstellungen rund um den eigenen Abschied. Und je mehr sie darüber nachdenken, desto normaler werden ihnen diese Gedanken erscheinen.

Überlegen Sie selbst einmal: Soll Ihre Trauerfeier eher still und besinnlich ablaufen oder wünschen Sie sich eine feierliche Abschiedszeremonie? Welche Worte sollen dabei gesprochen und welche Musik gespielt werden? Haben Sie vielleicht ein Lieblingslied, das Sie sich statt der üblichen Trauermusik wünschen? Wollen Sie ein Buch, einen Brief, Ihre Wanderschuhe oder einen anderen persönlichen Gegenstand mit in Ihr Grab nehmen? Was soll in Ihrer Traueranzeige stehen? Und möchten Sie auf dem Friedhof, im Wald auf See oder sogar im Weltraum Ihre letzte Ruhe finden?

Sie sehen, ziemlich schnell wird klar, was Sie möchten und was nicht. Damit Ihre Vorstellungen später auch umgesetzt werden können, kann diese „planerische Bestattungsvorsorge“ zusätzlich durch eine „finanzielle Bestattungsvorsorge“ ergänzt werden.

Bestattungswünsche finanziell absichern – so geht’s

Durch die finanzielle Bestattungsvorsorge schützen Sie Ihre Angehörigen vor den nicht unerheblichen Bestattungskosten. Der Bestatter Ihres Vertrauens informiert Sie auch hierzu ausführlich und stellt Ihnen verschiedene Möglichkeiten vor. Wie etwa ein Treuhandkonto oder eine Sterbegeldversicherung.

Auf dem verzinsten Treuhandkonto können Sie mit einer Einmal- oder Ratenzahlung Ihren gewünschten Betrag zur Seite legen. Der Vorteil: Das Konto ist zweckgebunden und dadurch sicher vor dem Zugriff Dritter wie dem Sozialamt. So ist garantiert, dass Ihr angespartes Geld ausschließlich für die Umsetzung Ihrer Bestattungswünsche verwendet wird.

Das gilt auch für die Sterbegeldversicherung, bei der Sie meist kleinere monatliche Beträge einzahlen. Ihr Vorteil ist hierbei, dass Sie schon nach relativ kurzer Zeit – je nach Versicherungsanbieter im Schnitt nach 1,5 Jahren – vollen Versicherungsschutz genießen. Häufig werden diese Sterbegeldversicherungen auch ohne Gesundheitsprüfung angeboten und können bis ins hohe Alter abgeschlossen werden. Im Rahmen Ihrer unverbindlichen Vorsorgeberatung lotet Ihr Bestatter gemeinsam mit Ihnen aus, welche Form der Absicherung am besten zu Ihnen passt.

Gute Gründe für eine Bestattungsvorsorge

Grundsätzlich ist eine Bestattungsvorsorge eine große Entlastung für die Familie. Natürlich finanziell, aber auch emotional. Denn ein Todesfall ist eine absolute Ausnahmesituation, in der es viele Dinge zu bedenken gilt. Gut für Sie und Ihre Angehörigen, wenn dann das meiste schon vorher geregelt wurde. Und zwar nicht nur irgendwie, sondern so, wie Sie es wollten.

Sprechen Sie mit Ihrer Familie offen über das Thema Tod und fragen Sie sich bei Ihren Vorsorgeüberlegungen auch, was für Ihre Familie wichtig ist. Brauchen Ihre Angehörigen beispielsweise einen beständigen Ort der Erinnerung, den sie jederzeit aufsuchen können? Und kann jemand die Grabpflege übernehmen?

Vorsorge ist Fürsorge für die ganze Familie

Neben der finanziellen und emotionalen Entlastung sprechen weitere Punkte dafür, die eigene Abschiednahme zu Lebzeiten zu planen. So ist es häufig der Wunsch nach Selbstbestimmung über den Tod hinaus, der Menschen dazu bewegt, aber auch die Angst davor, einfach nur „verscharrt“ zu werden. Darüber hinaus ist es mit der Bestattungsvorsorge wie bei allen Dingen, die unser Bedürfnis nach Sicherheit erfüllen: Es fühlt sich einfach gut an, wenn alles geregelt ist.

Autorin:
Ramona Peglow

Bild:
Istockphoto.com/DusanManic

Die Frage, ob ein Kind an einer Bestattung teilnehmen sollte, beschäftigt Elternpaare, Großeltern oder auch Pädagogen immer wieder aufs Neue. Grundsätzlich ist es wichtig und sinnvoll, die persönliche Situation abzuwägen – denn jedes Kind ist anders.

Wenn ein geliebter Mensch im Familienumfeld oder im Freundeskreis stirbt, besteht häufig große Unsicherheit. Das gilt gerade für Eltern, die dann vor der Frage stehen, ob das eigene Kind an einer Bestattung teilnehmen sollte. Viele haben große Bedenken und wollen nicht, dass ihr Kind mit der Atmosphäre einer Trauerfeier konfrontiert wird. Denn es besteht vielfach die Angst, die Bestattung könnte den Nachwuchs überfordern oder gar traumatisieren. In den meisten Fällen ist es jedoch ratsam und durchaus klug, ein Kind an dem so wichtigen Prozess der Abschiednahme teilhaben zu lassen.

Gibt es bestimmte Altersstufen, an denen ich mich orientieren kann?

Generell gibt es keine festen Altersgrenzen, ab wann Kinder zu einer Bestattung gehen dürfen oder sollten. Bis zum Alter von etwa drei bis vier Jahren können sie die Bedeutung meist noch nicht erfassen und reagieren ganz unterschiedlich. Für manche ist eine Bestattung hauptsächlich spannend. Andere sind vielleicht etwas verunsichert und suchen die Nähe ihrer Bezugspersonen. Allerdings kann ein lautes, vielleicht auch quengelndes und schreiendes Kind den Ablauf einer Trauerfeier sehr stören und auch die Eltern unter Druck setzen, sodass es sich manchmal empfiehlt, kleinere Kinder während der Trauerfeier lieber in die Obhut vertrauter Menschen zu geben.

Ab dem Kindergartenalter können Sie Ihr Kind durchaus zu einer Trauerfeier mitnehmen – vorausgesetzt Sie bereiten es gut und kindgerecht darauf vor. Sollte Ihr Kind schon etwas älter und von seiner Entwicklung her weit genug sein, sollte es ruhig selbst entscheiden dürfen, ob es dabei sein möchte. Hierbei hilft es, wenn Sie erklären, was eine Bestattung ist, warum Menschen Abschied nehmen und weshalb Sie dies wichtig finden. Damit umgehen Sie auch, dass Ihr Kind evtl. aus Unsicherheit von vornherein eine Teilnahme verweigert.

Wie kann ich mein Kind auf eine Bestattung vorbereiten?

Familien, Bestatter und Trauerbegleiter machen immer wieder die Erfahrung, dass Kinder viel unbefangener mit dem Tod umgehen, als Erwachsene sich das vorstellen können. Dennoch sollten Sie Ihren Nachwuchs immer vorbereiten und das Gespräch suchen:

Erklären Sie in Ruhe und kindgerecht, wie die Trauerfeier ablaufen wird, was dort geschieht, was Sie vor Ort gemeinsam tun können und was andere Trauergäste voraussichtlich tun werden. Ganz wichtig ist, dass Sie dabei eindeutige und für Kinder verständliche Worte wählen. Vermeiden Sie lange Monologe. Erklären Sie vor allem jüngeren Kindern klar und deutlich den Unterschied zwischen schlafen und tot sein. Weichen Sie nicht aus, indem Sie so etwas sagen wie „Dafür bist Du noch zu klein“. Behandeln Sie Ihr Kind stattdessen wie einen vollwertigen Gesprächspartner, denn Kinder spüren sehr genau, wenn Sie ihnen etwas verheimlichen oder ihnen nicht die Wahrheit sagen. Es ist besser, ehrlich zuzugeben, wenn Sie auf bestimmte Dinge selbst keine Antwort geben können.

Offene Fragen und eigenes Tempo

Geben Sie Ihrem Kind auch die Möglichkeit, immer alle Fragen zu stellen, die es stellen möchte. Sehen Sie dies als eine Chance, mit Ihrem Kind zu Themen wie Tod und Trauer ins Gespräch zu kommen. Machen Sie sich am besten vorab Ihre eigenen Gedanken zu bestimmten Fragestellungen, wie zum Beispiel: Was möchte ich meinem Kind generell zum Thema Bestattung mitgeben? Woran glaube ich? Was ist meine Vorstellung vom Tod? Und welche Antworten habe ich auf existentielle Fragen?

Lassen Sie Ihrem Kind den Freiraum, alles in seinem eigenen Tempo zu machen. In der Regel gehen Kinder einem ganz natürlichen Gefühl nach und wissen, was gut für sie ist. Wird es ihnen zu viel, wenden sie sich ab und tauchen in die ihnen vertraute Welt des Spielens ein – und genau das sollten Sie dann auch zulassen.

Wie können Kinder in den Abschied eingebunden werden?

Es gibt viele Möglichkeiten, Kinder an einer Trauerzeremonie teilhaben zu lassen. Viele Kinder freuen sich auch, wenn sie selbst aktiv sein und mithelfen dürfen. Aufgaben sind zudem eine schöne Gelegenheit, ein Kind abzulenken – gerade, wenn es sich langweilt oder unsicher ist.

Lassen Sie Ihr Kind im Vorwege beispielsweise ein Bild malen oder etwas basteln, das dem Verstorbenen mit in den Sarg oder ins Grab gelegt werden kann. Auch die Mithilfe bei der Auswahl des Blumenschmucks oder eine Eigenkreation mit Blumen aus dem heimischen Garten sind denkbar. Überlegen Sie sich zusammen einen letzten Gruß oder Wunsch, den Sie gemeinsam aufschreiben und dem Verstorbenen bei der Abschiednahme mit auf den Weg geben. Auch können Sie mit Ihrem Kind eine Gedenkkerze anzünden oder es den Blumenkorb halten lassen, aus dem die Trauergäste schließlich die Blumen nehmen und in das Grab werfen. Seien Sie einfach kreativ und fragen Sie auch Ihr Kind nach einer Idee. Gemeinsam werden Sie etwas Passendes finden.

Immer individuell entscheiden

Grundlegend ist es immer Ihre ganz persönliche Entscheidung, ob Sie Ihrem Kind die Teilnahme an einer Bestattung zutrauen. Bedenken Sie jedoch, dass die Abschiednahme auch Kindern bei der Trauerverarbeitung hilft. Darüber hinaus werden gemeinsame Abschiedsrituale von vielen Kindern als tröstlich und auch als schön empfunden – besonders, wenn sie diese mit ihren Eltern oder nahestehenden Personen bewusst erleben dürfen.

Sollte Ihr Nachwuchs partout nicht mitkommen wollen, sollten Sie dies akzeptieren. Allerdings ist es eine Überlegung wert, dann nach einer alternativen Möglichkeit der Abschiednahme zu suchen. Sie können zum Beispiel vor oder auch nach der eigentlichen Trauerfeier allein mit Ihrem Kind Abschied nehmen oder nur mit den Menschen, die Ihr Kind um sich haben möchte.

Stephanie Tamm

Bild:
unsplash.com/Gabby Orcutt

Quellen und weitere Informationen:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA); Stichwort: Kinder- und Jugendgesundheit
www.kindertrauer.info

Sicher, Sie haben schon einmal von Grab- oder Sargbeigaben gehört – aus vor- und frühgeschichtlichen Zeiten. Doch wissen Sie auch, dass Beigaben gerade heute ein wichtiger Aspekt einer bewussten Abschiednahme von einem geliebten Menschen sein können?

Seit Beginn der Menschheit wurden Gegenstände, gelegentlich auch Tiere, als Beigaben mit in die Särge oder Gräber der Toten gelegt. Dieses religiös und kulturell geprägte Brauchtum ist uns insbesondere aus der Steinzeit, dem alten Ägypten oder auch dem Mittelalter bekannt. Art und Umfang der Grabbeigaben waren von der jeweiligen Vorstellung bestimmt, was nach dem Tod mit dem Menschen geschehen würde. So gab es je nach Land und Region gewisse Ansichten über das Weiterleben des Menschen nach dem Tode, über die Auferstehung oder den Übergang des Toten in eine andere Welt, in die der Verstorbene möglichst gut ausgerüstet „hinübergehen“ sollte.

Grabbeigaben konnten beispielsweise Gürtelschnallen, Tücher oder Gewandnadeln sein, Schmuck wie Ringe, Halsketten oder Armbänder, aber genauso Gebrauchsgegenstände wie Keramik- oder Tongefäße. Auch Geldmittel wie Münzen, ebenfalls Waffen, Felle, Lebensmittel und sogar tote Tiere wurden mit ins Grab gelegt. Dazu war es üblich, dem Toten Teile seines persönlichen Eigentums mitzugeben, damit er sein Hab und Gut auch im Jenseits bei sich hatte.

Heute, hier und jetzt – Grabbeigaben?

In unserer westlichen Welt haben Grabbeigaben heute weniger solch religiöse und kulturelle Hintergründe. Zwar sind bei katholisch geprägten Bestattungen Beigaben in Form von Kreuzen, Rosenkränzen, Bibeln oder auch Gebetsbüchern durchaus noch üblich. Gegenwärtig geht es jedoch vielmehr um die aktive Handlung an sich, die den symbolischen Charakter einer Grabbeigabe noch zusätzlich unterstreicht – als letzter Liebesdienst gegenüber dem Verstorbenen. Und als Teil einer bewussten Abschiednahme, die maßgeblich dazu beitragen kann, den Prozess der Trauerbewältigung positiv zu beeinflussen.

Viele Menschen wissen heutzutage gar nicht mehr, dass sie eine Beigabe mit in den Sarg oder in die Urne des Verstorbenen legen können. Schnell stellt sich auch die Frage: Ist das überhaupt erlaubt? Immer mehr lautet die Antwort eindeutig: Ja, absolut! Viele Bestatter sprechen Angehörige bewusst darauf an, ob sie dem Verstorbenen etwas mit auf die letzte Reise geben möchten. Zahlreiche Trauerbegleiter, Seelsorger und Geistliche wissen zudem, wie wichtig bewusste Handlungen und Entscheidungen für den Trauerprozess sind.

Was kann man Verstorbenen mit auf die letzte Reise geben?

Liebevoll ausgewählte Grabbeigaben können den Wunsch erfüllen, dem Verstorbenen noch einen letzten Dienst zu erweisen oder eine ganz persönliche Botschaft zu vermitteln. Sie legen ein letztes Zeugnis davon ab, wie sehr man einen Menschen schätzt, ihn vermisst und wie intensiv man ihn in Erinnerung behalten wird. Grabbeigaben dienen damit nicht mehr vorrangig der „Versorgung“ des Verstorbenen im Jenseits, sondern sollen den Hinterbliebenen Trost spenden und eine Geste der Wertschätzung sein.

Beispielsweise noch ein Päckchen Zigaretten samt Streichhölzern für den verstorbenen Opa, eine Schachtel der Lieblings-Schoko-Pralinen, ein persönlicher Abschiedsbrief, die aktuellste Ausgabe der immer gelesenen Zeitschrift, die bequeme Jogginghose, das heiß geliebte Kuscheltier, das Rätselheft mit Stift, das gern herausgeholte Fernglas oder auch die in die Jahre gekommene, täglich benutzte Lesebrille. Gibt es auch noch das aufwendig beim Fotografen arrangierte Familienfoto, einige selbstgemalte Bilder der Enkelkinder, die persönliche Kuscheldecke von der Couch oder gar den Hochzeitsschmuck oder den Ehering? All das können Sie als persönliche Sargbeigabe erwägen. Grabgaben können also so bunt wie das Leben sein und so unterschiedlich wie die Menschen selbst.

Doch es gibt auch begründete Grenzen

Was bei einer Erdbestattung mit in den Sarg darf, geben in der Regel die verschiedenen Friedhofsverordnungen vor. Diese können je nach Region und Bundesland unterschiedliche Bestimmungen enthalten. Vielfach befolgen die Satzungen jedoch einfache Vorschriften: Die Sargbeigaben dürfen häufig nur Gegenstände sein, die sich (mehr oder weniger) zersetzen können und das Grundwasser nicht verschmutzen. Über Ausnahmen entscheiden ebenfalls die jeweiligen regionalen Institutionen oder Gemeinden. Dabei muss grundsätzlich auch an die Vernunft appelliert werden – nicht zuletzt der Umwelt zuliebe: Ein Motorradhelm passt aus Platzgründen nicht in einen Sarg, während sich Plastikgegenstände nur sehr schwer oder gar nicht zersetzen.

Handelt es ich um eine Urnenbestattung, sollten die Beigaben zu Asche oder eingeschmolzen werden können. Wenn Sie dem Verstorbenen etwas mit in den Sarg geben möchten, sollten Sie also darauf achten, dass es verbrennbar ist und dass insbesondere keine Explosionsgefahr besteht. Glas oder Dinge, die Gase enthalten, dürfen also nicht mit in das Kremationsfeuer. Erkundigen Sie sich sicherheitshalber im Vorfeld bei dem Bestatter Ihres Vertrauens, welche Materialien als Beigabe gegebenenfalls verboten sind.

Stephanie Tamm

Bild:
pixabay.com/kaboompics